Werklisten

Alle Chöre sind - unabhängig von einer allfälligen Entschädigungspflicht - dazu verpflichtet, alle aufgeführten Werke in einem Verzeichnis aufzulisten. Die SUISA ist auf diese Informationen angewiesen, damit sie die Entschädigungen gerecht an die Urheberinnen und Urhebern zuweisen und auszahlen kann.

 Verzeichnis der aufgeführten Werke

Die Werkverzeichnisse müssen jeweils bis Ende Jahr an die SCV geschickt werden. Von dort werden sie zentral an die SUISA weitergeleitet.




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