Werklisten |
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Alle Chöre sind - unabhängig von einer allfälligen Entschädigungspflicht - dazu verpflichtet, alle aufgeführten Werke in einem Verzeichnis aufzulisten. Die SUISA ist auf diese Informationen angewiesen, damit sie die Entschädigungen gerecht an die Urheberinnen und Urhebern zuweisen und auszahlen kann.
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