Honorare für Chorleitung

Wieviel darf eine Dirigentin oder ein Dirigent für eine Chorprobe verlangen? Wieviel muss man für die Chorleitung bezahlen?

Die Honorare im Kanton Zürich variieren sehr stark,

• je nach Grösse und Vermögenslage des Chores,
• nach Ausbildung und Erfahrung (Qualität) der Chorleitung
• nach Region (Stadt oder Land)
• und nach der Vertragsform (Arbeitsvertrag oder Auftrag)

Der ZKGV gibt keine Empfehlung heraus. Die SCV übrigens auch nicht. Es bestehen auch sonst keine gültigen Tarife oder Richtlinien.

Der Schweizerische Berufsdirigentinnen- und Dirigenten-Verband hat einen Honoraransatz festgelegt.

 

Schweizerischer Berufsdirigentinnen- und Dirigenten-Verband

Association Suisse des Directrices professionelles et des Directeurs professionels de Musique

Honoraransatz für Berufsdirigentinnen und -dirigenten

Der SBDV hat nach vielen Anfragen bezüglich Honoraransatz für Dirigentinnen und Dirigenten sich dazu entschlossen, in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Musikpädagogischen Verband (SMPV) einen Honoraransatz für Berufsdirigenten/innen festzulegen.

Der Honoraransatz basiert auf dem Durchschnitt aller schweizerischen Honoraransätze für Instrumentalunterricht von Berufsmusikern, die jedes Jahr neu in den diversen Ortsgruppensitzungen besprochen und entsprechend der Teuerung angepasst werden.

Der Durchschnitt aller Mindesthonoraransätze beträgt im Jahr 2016 für eine 60-Minuten-Lektion Einzelunterricht CHF 100.-.

Da es sich bei der Dirigententätigkeit nicht um Einzelunterricht sondern um Chor- oder Orchesterproben handelt, werden zur errechnung des Honoraransatzes für Berufsdirigenten/innen diese Durchschnittswerte um einen Drittel erhöht. Der nachfolgend festgelegte Honoraransatz bezieht sich auf einen Probendienst mit der Dauer von 2 Stunden einschliesslich Pause.

Richthonorar = CHF 320.-

Mindesthonorar = CHF 265.-

Längere Proben können davon ausgehend entsprechend der Stundenzahl berechnet werden. Spezielle Konzerthonorare/-boni können mit dem Arbeitgeber zusammen gesondert ausgehandelt werden.

Weitere Infos: www.sbdv.ch

 

Eine skurille Geschichte betreffend Dirigenenhonorar ist uns im Landboten vom 20.4.2005 überliefert. In der Kirchgemeindeversammlung von Aadorf-Aawangen wurde der Antrag gestellt, das Honorar des Chorleiters sollte zum grossen Teil von den Chormitgliedern getragen werden. 

PDF Bericht im Landbote 20.04.2005: Debatte über den Dirigentenlohn