Aktuell
seit Mitte Dezember 2020 sind auf der Homepage www.kultur.zh.ch Entschädigungsformulare für Laienchöre aufgeschaltet.
Gesuch Finanzhilfen Bundesamt für Kultur
Hier können Sie das Gesuchsformular herunterladen:
Formular Gesuch um Finanzhilfen Covid-19
Bitte lesen Sie die allgemeinen Grundsätze sorgfältig durch:
Es können nur korrekt ausgefüllte Gesuche bearbeitet werden. Ihr Kantonalverband wird Ihnen bei allfälligen Fragen gerne weiterhelfen.
Bitte senden Sie das Gesuch an die folgende Adresse:
Link zum BAK mit weiteren Informationen:
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/massnahmen-covid19/bereiche-musik-theater.html
Am Mittwoch, 28. Okt. 2020 hat der Bundesrat beschlossen:
Verbot von Proben und Konzerten
Auch der Kulturbereich muss grosse Abstriche machen. Im Amateurbereich werden Proben und Konzerte, im professionellen Bereich Chor-Konzerte verboten.
Schutzkonzept der Gesangsvereine
Nach den Beschlüssen des Bundesrates am 18. Oktober 2020 traf sich die IG CHorama zu einer Sitzung. Der Schutzplan ist entsprechend angepasst.
Chöre, die finanzielle Einbussen durch abgesagte Veranstaltungen aufgrund von Covid-19 erfahren haben, können noch bis 30.11.2021 ein Gesuch um Finanzhilfen des Bundesamt für Kultur an senden.
Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz (Covid-19-Kulturverordnung)
Das 8. Schweizerische Kinder- und Jugendchor-Festival SKJF_22 findet an Auffahrt in Winterthur statt – also zur gleichen Zeit wie das Schweizer Gesangsfestival SGF'22 in Gossau. SKJF_22 und SGF'22 planen eine enge Zusammenarbeit. Das Kinder- und Jugendchorfestival und das Gesangsfestival der Erwachsenenchöre ergänzen sich optimal. Weiterlesen..
Vor wenigen Wochen hat das OK des Schweizer Gesangsfestivals das Anmeldefenster geöffnet. Bereits sind über 130 Vor-Anmeldungen von Chören aus der ganzen Schweiz eingegangen.
Damit ihr bei eurer Rückkehr nach Hause viel zu erzählen habt, hat das OK zusammen mit St.Gallen-Bodensee Tourismus eine ganze Reihe von attraktiven Ausflugsmöglichkeiten zusammengestellt. Seit September sind sieben neue Vorschläge dazugekommen. |
Chorfest Zürcher Oberland 2021 am 28.08.2021 in Gossau ZH
Das Chorfest Zürcher Oberland 2020 in Gossau ZH wird neu unter dem Titel "Chorfest Zürcher Oberland 2021" am 28.08.2021 stattfinden.
Datum: Samstag, 28. August 2021
Ort Liedervorträge: ref. Kirche Gossau ZH
Link: https://www.mch-gossau-ottikon.ch/chorfest_zo_2021
Aus Anlass des 175-Jahr Jubiläums des Männerchors Gossau-Ottikon wird dieser zusammen mit dem Frauenchor Gossau dieses Fest am Samstag, 28. August 2021 in Gossau ZH organisieren.
Es werden 25 – 30 teilnehmende Chöre aus dem Chorverband Zürcher Oberland und einige Gastchöre erwartet. Die Teilnahme von Kinder- und Jugendchören ist ebenfalls sehr willkommen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den OK-Präsidenten:
Hans Kaufmann
Tel. 079 421 07 90
Protokoll der 121. Delegiertenversammlung (Abstimmung im Internet)
Seit dem 23. März findet jeden Morgen um 9h live ein Einsingen statt. Alle Chorsängerinnen und Chorsänger, die im Moment nicht mehr proben dürfen, sollen damit angeregt werden, ihre Stimmen fit zu halten. Das Einsingen wird alternierend von Julia Schiwowa und Barbara Böhi geleitet.

Das nächste Festival SKJF findet neu als SKJF_22 vom 26. - 29. Mai 2022 in Winterthur statt und nicht wie vorgesehen 2021.
Möglichkeiten für digitale Chorproben mit zoom
Link zum genialen feature ‚original sound‘
Newsletter löst Infoblatt ab
das Infoblatt des ZKGV wird neu durch einen Newsletter abgelöst.
Veranstaltungskalender
unter Veranstaltungen sind Flyer von Konzerten und Veranstaltungen mit überregionalem Interesse veröffentlicht. Zusätzlich gibt es nun auch einen Kalender mit Veranstaltungsangaben, Sitzungen usw. Dieser Kalender ist unter dem Menü "Veranstaltungskalender" aufrufbar und auf verschiedene Arten darstellbar. Mit einem Klick auf den Tageseintrag erscheinen weitere Details zum Anlass. Dort können weitere Links auf die Homepage des Veranstalters vorhanden sein. Sie können Ihre Veranstaltung zum Eintrag an administrator@zkgv melden. Voraussetzung ist, dass der Verein (Chor) Mitglied eines Regionalverbandes und damit des ZKGV ist.
Suisa-Meldung
Elektronische Meldung der aufgeführten Werke an die Suisa
Die Mitgliedchöre der Schweizerischen Chorvereinigung können die von ihnen aufgeführten Werke für die Meldung an die SUISA direkt online erfassen. Damit wird einerseits die Erfassung vereinfacht, andererseits wird die Anforderung der SUISA erfüllt.
Warum ist dies wichtig?
Unabhängig davon, ob ein Chor Mitglied der Schweizerischen Chorvereinigung (resp. der angeschlossenen Kantonalverbände) ist oder nicht, müssen alle aufgeführten Werke aus urheberrechtlichen Gründen bei der SUISA gemeldet und abgerechnet werden. SCV-Mitglieder profitieren dabei von vergünstigten Tarifen.
Was ist ab 2019 neu?
Die SCV benützt ab August 2019 das Erfassungsprogramm des Schweizerischen Blasmusikverbandes SBV (deshalb die Internet-Adresse db.windband.ch). Für die Werkauswahl stehen alle in den letzten 10 Jahren von den Chören der SCV gemeldeten Werke zur Verfügung. Für die Kontrolle, ob ein Chor seine Werke eingereicht hat, sind neu die Kantonalverbände zuständig. Die Mitgliedchöre erhalten am Anfang des folgenden Jahres ein Erinnerungs-Mail von ihrem Kantonalverband. Mitgliedchören, welche die Übermittlung versäumen, können die Kantonalverbände 100 Franken verrechnen.
Die Anleitung kann durch Klicken auf "Anleitung zur elektronischen Meldung SUISA" heruntergeladen werden.
Das Prädikat „gut“ wurde zunehmend zur Herausforderung, weil es lediglich als zufriedenstellend interpretiert wurde.
Anstelle der Prädikate werden nun im neuen Bewertungssystem Punkte vergeben:
Seit einigen Jahren werden an Regionalen-, Kantonalen sowie Schweizerischen Gesangsfesten Bewertung wie auch Rückmeldungen in Form von Gesprächen angeboten.
Der SCV empfiehlt den Organisatoren nach wie vor, die mündliche Expertise obligatorisch für alle Chöre, die Bewertung hingegen auf ausdrücklichen Wunsch, anzubieten.
Schön, wenn möglichst viele Chöre an Gesangsfesten und Wettbewerben teilnehmen und diese Tradition weiterführen würden.
Kantonaldirigentin
Was macht eine gute Stimme aus?
Bin ich in der richtigen Stimmlage?
Singe ich zu tief oder zu hoch?
Das sind zentrale Fragen, die sich Chorsängerinnen und -Sänger immer wieder stellen. Im Kurs von Barbara Böhi erfahren Sie, wie das Wunder der Singstimme funktioniert. In einem Vortrag mit entsprechenden Übungen lernen Sie die eigene Stimme weiterzuentwickeln. Das Singen im Chor macht noch mehr Freude!
In Barbara Böhi haben wir die perfekte Kursleiterin und Referentin für dieses Thema gewinnen können. www.barbara-boehi.ch, www.sszz.ch
Nutzen Sie die Gelegenheit und besuchen Sie den Kurs!
Neuer Leistungsvertrag mit der SUISA
Die Schweizerische Chorvereinigung SCV hat mit SUISA einen neuen, unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Für die Mitglieder des grö̈ssten schweizerischen Chorverbands gelten ab 2018 neue Bedingungen.
Die SUISA Gebühr für 2018 pro Sängerin / Sänger beträgt CHF 4.50
Sachlage und Zusammenhänge:
- Basis für das Verhältnis zwischen den Chören und SUISA ist das Urheberrechtsgesetz. Für jedes Lied, das gesungen wird, haben Komponist, Textdichter und Arrangeur ein Honorar zugut.
- SUISA ist die Drehscheibe und managt die ganzen Urheberrechte.
- Die Höhe der Entschädigungen ist in den verschiedenen Tarifen geregelt. Diese sind für jeweils Gruppen von ähnlichen Interessen zusammengefasst und werden für mehrere Jahre von einer paritätischen Kommission des Bundes festgelegt.
- Die SCV hat einen speziellen Vertrag mit SUISA, in welchem die Fälle, welche die SCV-Chöre besonders oft betreffen, geregelt und zusammengefasst sind. Es sind dies:
· Konzerte, Chorauftritte, Ständli (gratis, mit Kollekte oder Eintritt)
· Abendunterhaltungen mit Musik und Tanz (auch grosse Anlässe mit über 400 Personen und Eintrittspreisen bis Fr. 45.-, bisher maximal 400 Personen und bis Fr. 17.-)
· Grosse Konzerte mit Eintrittspreisen über Fr. 45.- nach Tarif K (neu im Vertrag).
Ebenso sind im Vertrag die gegenseitigen Pflichten und Rechte sowie die Termine für die Lieferung der Mitgliederzahlen und die Liederdeklarationen, die Rechnungstellung, usw. geregelt.
- Mit dem neuen Vertrag konnte erreicht werden, dass für die SCV-Chöre mehr musikalische Nutzungen möglich sind, die Entschädigungen aber tiefer sind.
- Die konkrete Entschädigung der SCV-Chöre wird in einer detaillierten Berechnung laufend den Verhältnissen angepasst. Es gibt u.a. einen Verbandsrabatt sowie einen Rabatt für elektronische Einreichung, eine Berücksichtigung der Chöre ohne Auftritt, usw.
- Die Delegiertenversammlung der SCV in Zürich hat 2017 beschlossen, dass 2018 von den Mitgliederchören ein Betrag von 4.50 pro Sängerin/Sänger (inkl. MWSt) eingezogen wird (bisher: Fr. 5.05). Die Beträge werden als «Guthaben der Kantonalverbände» in einem separaten Konto geführt. Aus diesem Konto wird dann die Rechnung von SUISA beglichen. Überschuss oder Unterdeckung dieses Kontos werden jeweils auf die neue Rechnung vorgetragen.
- Achtung: die Urheberrechtsgebühren für die neu geregelten Grosskonzerte nach Tarif K sind in den Fr. 4.50 nicht enthalten. Diese Anlässe müssen nach wie vor separat deklariert und abgerechnet werden, aber die SCV-Chöre erhalten den Verbandsrabatt! Da es hier oft um grosse Summen geht, wird eine Mitgliedschaft für Konzert-, Oratorien-, Opern-, Bachchöre, usw. in einem Kantonalverband und damit in der SCV attraktiver.
Merkblätter:
- Gemeinsamer Tarif K für Konzerte, konzertähnliche Darbietungen, Shows, Ballett und TheaterKonzerte
- Merkblatt Gemeinsamer Tarif K
- Tarif B Musikvereinigungen und Orchestervereine
- Merkblatt GT Hb für Musikaufführungen zu Tanz und Unterhaltung
- Tarif GT Hb