Aktuell

 

Der Chorverband Winterthur/Weinland CVWW hat sich an der Delegiertenversammlung vom 18. März 2023 in Rikon im Tösstal aufgelöst. Die Chöre sind nun Direktmitglieder im ZKGV unter der Gruppe NordOst. Die Zugehörigkeit einzelner Chöre zu Gruppen kann sich noch ändern.


Nachfolge Sekretariat gesucht!

von Claudia Brunner

 
Im kommenden Jahr würde meine Wiederwahl als 'Sekretärin' des ZKGVs anstehen. 
Aus privaten Gründen werde ich mich nicht mehr wählen lassen. 
Mit unseren drei noch kleinen Mädels bin ich sehr eingebunden und werde den Verbandsarbeiten nicht mehr seriös und zeitnah gerecht. Die Familie hat priorität und eine Zeit mit mehr Raum für andere Engagements wird sicherlich auch wieder zurück kommen.
 
Deshalb suchen wir ab spätestens der DV am 6. Mai 2023 eine Nachfolgerin, einen Nachfolger für die Sekretariatsarbeiten. 
 
Die Zusammenarbeit mit den anderen GL-Mitgliedern gestaltet sich besonders jetzt als sehr spannend und lehrreich. 
Eine Reorganisation auf Verbandsebene in dieser Grösse erlebt man nicht alle Tage! Sie wirft interessante und tiefgründige Fragen in den Raum und hinterfragt unser Leben als Gesellschaft in Verbänden und ausserhalb von Verbänden. Also eine sehr spannende Phase, um jetzt einzusteigen!
 
 
Bitte gebt mir bis spätestens Ende Februar 2023 Bescheid bie Interesse! 
 
Für Fragen und nähere Auskünfte bitte mich direkt per Natel auf 079/753 95 22 kontaktieren. Ich danke Euch für Eure Mithilfe!
 
SUISA
 
Anfangs Jahr wird standartmässig eine Mahnung per Mail verschickt an jene Chöre, die im vergangenen Jahr noch keine SUISA Liste eingereicht haben. Ich habe dieses Jahr auf diese Mahnung verzichtet, weil 2022 das erste Jahr nach Corona war, in dem wieder 'anständige' Auftritte möglich waren und weil ich annehme, dass noch immer viele Chöre nicht wissen, dass sie am Ende von jedem Jahr eine Liste einreichen müssen, auch wenn diese leer ist, also keine Auftritte auflistet. Denn so erscheint auf der SUISA Plattform Hitobito 'Liste eingereicht' und die Chöre erhalten keine Mahnung. Wenn nichts eingreicht wird, kommt eine Mahnung, obwohl keine Auftritte stattgefunden haben und im entferntesten Fall kann von der SCV eine Busse in der Höhe von 100.- eingholt werden. Also bitte erinnert Eure SUISA Verantwortlichen daran. Ich möchte auch dazu aufrufen, dass Ihr interne Amtswechsel auf Hitobito selbständig ändert. Der/die SUISA Administrator:in in Eurem Chor kann diese Änderungen vollziehen. Besten Dank auch hier für Eure Mitarbeit!
 
Claudia Brunner
 
Sekretariat ZKGV
 

 

 

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250 JAHRE HANS GEORG NÄGELI – PIONIER UND WEGBEREITER KULTURELLER TEILHABE

Am 26. Mai 2023 jährt sich der 250. Geburtstag des Verlegers, Komponisten, Chorleiters und Musikpädagogen Hans Georg Nägeli aus Wetzikon im Zürcher Oberland. Nägeli ist eine ebenso vielseitige wie schillernde Persönlichkeit, welche das europäische Musikwesen des frühen
19. Jahrhundert prägt. Aus Anlass seines 250sten Geburtstags finden von März bis Oktober 2023 eine Vielzahl von Veranstaltungen in Wetzikon und Zürich statt.

 Hans Georg Nägeli praktizierte und propagierte Musik nicht nur als autonome Kunst, sondern pflegte und beförderte auch eine soziale Praxis der Musik als Mittel der Menschenbildung. Hans Georg Nägeli gilt heute als Pionier und Wegbereiter kultureller Teilhabe und ist in diesem Sinne eine überaus moderne Person.

Für die Konzeption, Planung und Durchführung des gesamten Vorhabens zeichnet der gemeinnützige Verein 250 Jahren Hans Georg Nägeli mit Sitz in Wetzikon verantwortlich. Das Jubiläumsprojekt 250 Jahre Hans Georg Nägeli wird unterstützt von der Stadt Wetzikon, der Stadt Zürich, vom Kulturfonds des Kantons Zürich sowie von zahlreichen Schweizer Förderstiftungen.

 

Bildung durch Musik und Bildung zur Musik

Mit seiner musikalischen Leihbibliothek und einem Verlag (heute: Musik Hug) förderte Hans Georg Nägeli die Hausmusik, die damals vorherrschende musikalische Praxis des aufkommenden Bürgertums. Er komponierte für Ensembles je nach Besetzung und Vorkenntnissen und ermöglichte damit das gemeinsame Musizieren im Sinne moderner kultureller Teilhabe. Hans Georg Nägeli komponierte mehrstimmige Lieder für Laienchöre. Diese Chorlieder verbreiteten das gemeinschaftliche Singen ausserhalb der Kirche in der Schweiz und Europa.

Hans Georg Nägeli initiierte die ersten öffentlichen Männer­, Frauen­ und Kinderchöre in der Schweiz. Neben den Schützen­ und Turnvereinen gehören diese Gesangsvereine bis heute zum republikanischen Erbe der Schweizer Zivilgesellschaft. Als Gründer des Singinstituts mit Frauen­ und Mädchenchören förderte Hans Georg Nägeli die Teilhabe von Frauen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, das bis dahin weitgehend Männern vorbehalten war. Und als Zürcher Erziehungsrat entwickelte er die Gesangsbildung nach Pestalozzischen Grundsätzen. Als Musikpädagoge wollte er Menschen sowohl durch Musik als auch zur Musik bilden.

Volles Programm

Die Veranstaltungen im Rahmen dieses Jubiläums würdigen nicht nur die historischen Leistungen Hans Georg Nägelis, sondern stellen auch seine kultur­, gesellschafts­ und bildungspolitischen Ideen und Vorstellungen in den Mittelpunkt.

Revisiting Hans Georg Nägeli

In Gesprächen mit dem Historiker Andrea Schmid zeichnen fachkundige Gäste diese Leistungen wissenschaftlich nach und verdeutlichen die jeweiligen gesellschaftlichen Zusammenhänge. Dazu spielen verschiedene Ensembles und Solisten Musik von und aus der Zeit von Hans Georg Nägeli. Die Veranstaltungsreihe in der Reformierten Kirche Wetzikon wird auch als Ringvorlesung der Volkshochschule Zürich durchgeführt.

Ausstellung im Museum Wetzikon

Die Vielseitigkeit Hans Georg Nägelis steht im Mittelpunkt der Ausstellung. Präsentiert werden unbekannte Objekte aus dem Teilnachlass Nägelis, der im Museum Wetzikon schlummert. Kuratiert wird die Ausstellung von «ARTES Projekte – Kuratorinnen Dr. Verena Naegele, Sibylle Ehrismann».

Audiowalk

Historisch-musikalischer Rundgang von Claudia Fischer-Karrer, Camilla Gomes dos Santos und Diana Rojas durch das Wetzikon Hans Georg Nägelis. Der Audiowalk steht kostenlos zum Download bereit und kann selbständig durchgeführt werden.

Festkonzert Tonhalle Zürich

Punktgenau zu seinem 250sten Geburtstag am 26. Mai 2023 richten zahlreiche Ensembles und Solisten ein Festkonzert in der Grossen Tonhalle Zürich aus. Zur Aufführung gelangen Chorlieder, die exemplarisch für Nägelis Schaffen und sein reiches Erbe stehen.

Kammerchor Zürcher Hochschule der Künste, Leitung Markus Utz; Junger Kammerchor Zürich Musikschule Konservatorium Zürich, Leitung Marco Amherd; schmaz, Schwuler Männerchor Zürich, Leitung Ernst Buscagne; Frauenchor Bubikon, Männerchor Zürich, Projektchor Zürcher Oberland – alle Leitung Roger Widmer; Jugendsinfonieorchester Crescendo, Leitung Käthi Schmid Lauber; Els Biesemans, Hammerklavier; Moderation Daniel Fueter.

Grussbotschaften von Pascal Bassu, Stadtpräsident von Wetzikon, Corinne Mauch, Stadtpräsidentin von Zürich und Jaqueline Fehr, Regierungsrätin des Kantons Zürich.

Das Festkonzert steht unter dem Matronat der Stadtpräsidentin Zürich.

Der Hans, der Georg und der Nägeli

Unter der Leitung von Roger Widmer zeigt dieses Chorspektakel Nägelis vielgestaltiges Chorschaffen. Wie ein Echo aus der Zukunft erklingen moderne Chorkompositionen von heute. Kleine szenische Einsprengsel vermitteln einen Eindruck des Lebens des unermüdlichen, streitbaren Hans, der auch ein Georg und ein Nägeli war.

Nägeli4U

Die Kantorin Annette Stopp arrangiert für Schülerinnen und Schüler zwölf Lieder von Hans Georg Nägeli in zeitgenössischen musikalischen Stilen wie Rock, Pop, Latin oder Rap. Dieses Projekt gibt es auch für Freizeitchöre unter dem Dach der Musikschule Zürcher Oberland MZO. Einzelne Lieder werden a cappella gesungen, bei andern kommen Ensembles der MZO dazu.

Die nachfolgenden Projekte sind noch nicht gesichert.

 

Nägeli-Nagel

Die Theaterproduktion des TheaterREAKTIV verbindet die Geschichte der vor 200 Jahren erbauten ehemaligen Spinnerei Schönau Wetzikon und deren Erbauer Frédéric Nagel mit den Impulsen von Hans Georg Nägeli. Einzelne Räume im Kulturzentrum Schönau werden mit Tanz und Theater bespielt, in anderen sind Installationen zu sehen, welche Kunsthandwerk, Malerei und Videokunst zeigen. In diesem Panoptikum der Künste spielt selbstverständlich die Musik eine zentrale Rolle.

Gesangfest

Am letzten Wochenende im September 2023 ist Wetzikon Gastgeberin eines Gesangfestes mit Konzerten, Workshops und einem kleinen Symposium in Kooperation mit der Hochschule Luzern HSLU – Musik. Das Gesangfest richtet sich nicht nur an Singende, es ist gleichzeitig ein grosses Kulturfest für die Bevölkerung von Wetzikon. Gelebte kulturelle Teilhabe steht im Mittelpunkt des Gesangfestes.

Unter Berücksichtigung der Öffnungstage des Museums Wetzikon finden vom 24. März bis
29. Oktober insgesamt 340 Veranstaltungen statt, die bei einer Auslastung von 70% für knapp 9'000 Gästen besucht werden können.

Hans Georg Nägeli heute

Mit der Würdigung der historischen Person Hans Georg Nägeli verbinden sich weiter drei aktuelle Themen. Es sind dies: «Kulturelle Teilhabe», «Singen» und «Vereinswesen».

Kulturelle Teilhabe: Kulturelle Teilhabe bedeutet, Menschen unabhängig von Herkunft, Einkommen, Bildungstand und ihren physischen, psychischen und kognitiven Voraussetzungen die Möglichkeit zu geben, sich einzeln oder in Gruppen mit Kultur auseinanderzusetzen, sich nach eigenen Vorstellungen kulturell auszudrücken und das kulturelle Leben mitzugestalten.

Das Jubiläumsprojekt 250 Jahre Hans Georg Nägeli will auf die grosse Bedeutung von kultureller Teilhabe hinweisen und mehr Akzeptanz dafür schaffen.

Singen: Singen ist eine Aktivität, die auf ästhetische und emotionale Weise Empfindungen und Bedürfnisse durch melodische Klänge zum Ausdruck bringt. Es bindet Körper und Geist, Leib und Seele – und somit den ganzen Menschen – ein. Singen wirkt auf die Singenden zurück, wirkt aber ebenso auf die Hörenden. Singen kann beglückende Gefühle der Zusammengehörigkeit hervorrufen, es kann positive und negative Gefühle wie Freude und Trauer ausdrücken und diese Gefühle gleichzeitig innerlich bearbeiten.

Das Jubiläumsprojekt 250 Jahre Hans Georg Nägeli will deutlich machen, wie sehr das Singen das körperliche und geistige Wohlbefinden positiv beeinflusst.

Vereinswesen: Gesungen wird oft in Chören, und viele Chöre sind wiederum als Gesangsvereine organisiert. Vereine haben heute einen schweren Stand; immer weniger Menschen mögen sich ehrenamtlich für eine gute Sache engagieren. Das freiwillige Engagement hat zudem während der Coronavirus-Pandemie stark abgenommen. Viele Chöre leiden unter Mitgliederschwund und kämpfen um ihr Überleben.

Das Jubiläumsprojekt 250 Jahre Hans Georg Nägeli will auf wichtige Funktionen von Vereinen hinweisen und insbesondere die Gesangsvereine stärken.

Auf www.hgn250.ch/medien stehen weiterführende Texte und Bilder zum Download bereit.

Weitere Auskünfte erteilt: Roy Schedler, , Tel. 079 221 80 30.


 

 
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11. Veteranentag des Zürcher Kantonalgesangvereins in Dürnten

Am 27. August 2022 trafen sich die Veteraninnen und Veteranen des Zürcher Kantonalgesangvereins ZKGV im Kulturzentrum in Dürnten.
Hier geht's zum Bericht
Hier geht's zu den Foto


Veranstaltungskalender

unter Veranstaltungen sind Flyer von Konzerten und Veranstaltungen mit überregionalem Interesse veröffentlicht. Zusätzlich gibt es nun auch einen Kalender mit Veranstaltungsangaben, Sitzungen usw. Dieser Kalender ist unter dem Menü "Veranstaltungskalender" aufrufbar und auf verschiedene Arten darstellbar. Mit einem Klick auf den Tageseintrag erscheinen weitere Details zum Anlass. Dort können weitere Links auf die Homepage des Veranstalters vorhanden sein. Sie können Ihre Veranstaltung zum Eintrag an administrator@zkgv melden. Voraussetzung ist, dass der Verein (Chor) Mitglied eines Regionalverbandes und damit des ZKGV ist.

 


Suisa-Meldung

Elektronische Meldung der aufgeführten Werke an die Suisa

Die Mitgliedchöre der Schweizerischen Chorvereinigung können die von ihnen aufgeführten Werke für die Meldung an die SUISA direkt online erfassen. Damit wird einerseits die Erfassung vereinfacht, andererseits wird die Anforderung der SUISA erfüllt.

Warum ist dies wichtig?

Unabhängig davon, ob ein Chor Mitglied der Schweizerischen Chorvereinigung (resp. der angeschlossenen Kantonalverbände) ist oder nicht, müssen alle aufgeführten Werke aus urheberrechtlichen Gründen bei der SUISA gemeldet und abgerechnet werden. SCV-Mitglieder profitieren dabei von vergünstigten Tarifen.

Was ist ab 2019 neu?

Die SCV benützt ab August 2019 das Erfassungsprogramm des Schweizerischen Blasmusikverbandes SBV (deshalb die Internet-Adresse db.windband.ch). Für die Werkauswahl stehen alle in den letzten 10 Jahren von den Chören der SCV gemeldeten Werke zur Verfügung. Für die Kontrolle, ob ein Chor seine Werke eingereicht hat, sind neu die Kantonalverbände zuständig. Die Mitgliedchöre erhalten am Anfang des folgenden Jahres ein Erinnerungs-Mail von ihrem Kantonalverband. Mitgliedchören, welche die Übermittlung versäumen, können die Kantonalverbände 100 Franken verrechnen.

Die Anleitung kann durch Klicken auf "Anleitung zur elektronischen Meldung SUISA" heruntergeladen werden.


 
 
An beiden diesjährigen kantonalen Gesangsfesten Graubünden und Wallis erprobte der SCV für die Liedervorträge ein neues Bewertungssystem. In den vergangenen Jahren wünschten sich Sängerinnen und Sänger wie auch Expertinnen und Experten eine feinere Abstufung der Bewertung.
Bisher galten die Prädikate vorzüglich, sehr gut, gut, befriedigend.
 
Das Prädikat „gut“ wurde zunehmend zur Herausforderung, weil es lediglich als zufriedenstellend interpretiert wurde.
Anstelle der Prädikate werden nun im neuen Bewertungssystem Punkte vergeben:
 
6 – 5.5 – 5 – 4.5 – 4 – 3.5.
 
Mit diesem System ist es möglich der Bewertung einen erweiterten Spielraum zu geben.

Seit einigen Jahren werden an Regionalen-, Kantonalen sowie Schweizerischen Gesangsfesten Bewertung wie auch Rückmeldungen in Form von Gesprächen angeboten.
Der SCV empfiehlt den Organisatoren nach wie vor, die mündliche Expertise obligatorisch für alle Chöre, die Bewertung hingegen auf ausdrücklichen Wunsch, anzubieten.
Chöre, die sich einem Klassischen Wettbewerb unterziehen möchten, haben die Möglichkeit an Gesangswettbewerben teilzunehmen. Im Unterschied zum Bewertungssystem an Gesangsfesten wird beim Gesangswettbewerb die Bewertung mit Ranglisten und Preisgeldern vergeben.

Schön, wenn möglichst viele Chöre an Gesangsfesten und Wettbewerben teilnehmen und diese Tradition weiterführen würden.
 
Helene Haegi
Kantonaldirigentin

 


Was macht eine gute Stimme aus?
Bin ich in der richtigen Stimmlage?
Singe ich zu tief oder zu hoch?


Das sind zentrale Fragen, die sich Chorsängerinnen und -Sänger immer wieder stellen. Im Kurs von Barbara Böhi erfahren Sie, wie das Wunder der Singstimme funktioniert. In einem Vortrag mit entsprechenden Übungen lernen Sie die eigene Stimme weiterzuentwickeln. Das Singen im Chor macht noch mehr Freude!
In Barbara Böhi haben wir die perfekte Kursleiterin und Referentin für dieses Thema gewinnen können. www.barbara-boehi.ch, www.sszz.ch

Nutzen Sie die Gelegenheit und besuchen Sie den Kurs!

Details unter Kurse 


Leistungsvertrag mit der SUISA

Die Schweizerische Chorvereinigung SCV hat mit SUISA einen neuen, unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Für die Mitglieder des grö̈ssten schweizerischen Chorverbands gelten ab 2018 neue Bedingungen.

Die SUISA Gebühr für 2018 pro Sängerin / Sänger beträgt CHF 4.50

Sachlage und Zusammenhänge:

  1. Basis für das Verhältnis zwischen den Chören und SUISA ist das Urheberrechtsgesetz. Für jedes Lied, das gesungen wird, haben Komponist, Textdichter und Arrangeur ein Honorar zugut.
  2. SUISA ist die Drehscheibe und managt die ganzen Urheberrechte.
  3. Die Höhe der Entschädigungen ist in den verschiedenen Tarifen geregelt. Diese sind für jeweils Gruppen von ähnlichen Interessen zusammengefasst und werden für mehrere Jahre von einer paritätischen Kommission des Bundes festgelegt.
  4. Die SCV hat einen speziellen Vertrag mit SUISA, in welchem die Fälle, welche die SCV-Chöre besonders oft betreffen, geregelt und zusammengefasst sind. Es sind dies:
    ·       Konzerte, Chorauftritte, Ständli (gratis, mit Kollekte oder Eintritt)
    ·       Abendunterhaltungen mit Musik und Tanz (auch grosse Anlässe mit über 400 Personen und Eintrittspreisen bis Fr. 45.-, bisher maximal 400 Personen und bis Fr. 17.-)
    ·       Grosse Konzerte mit Eintrittspreisen über Fr. 45.- nach Tarif K (neu im Vertrag).

Ebenso sind im Vertrag die gegenseitigen Pflichten und Rechte sowie die Termine für die Lieferung der Mitgliederzahlen und die Liederdeklarationen, die Rechnungstellung, usw. geregelt.

  1. Mit dem neuen Vertrag konnte erreicht werden, dass für die SCV-Chöre mehr musikalische Nutzungen möglich sind, die Entschädigungen aber tiefer sind.
  2. Die konkrete Entschädigung der SCV-Chöre wird in einer detaillierten Berechnung laufend den Verhältnissen angepasst. Es gibt u.a. einen Verbandsrabatt sowie einen Rabatt für elektronische Einreichung, eine Berücksichtigung der Chöre ohne Auftritt, usw.
  3. Die Delegiertenversammlung der SCV in Zürich hat 2017 beschlossen, dass 2018 von den Mitgliederchören ein Betrag von 4.50 pro Sängerin/Sänger (inkl. MWSt) eingezogen wird (bisher: Fr. 5.05). Die Beträge werden als «Guthaben der Kantonalverbände» in einem separaten Konto geführt. Aus diesem Konto wird dann die Rechnung von SUISA beglichen. Überschuss oder Unterdeckung dieses Kontos werden jeweils auf die neue Rechnung vorgetragen.
  4. Achtung: die Urheberrechtsgebühren für die neu geregelten Grosskonzerte nach Tarif K sind in den Fr. 4.50 nicht enthalten. Diese Anlässe müssen nach wie vor separat deklariert und abgerechnet werden, aber die SCV-Chöre erhalten den Verbandsrabatt! Da es hier oft um grosse Summen geht, wird eine Mitgliedschaft für Konzert-, Oratorien-, Opern-, Bachchöre, usw. in einem Kantonalverband und damit in der SCV attraktiver.



Merkblätter:

Weitere Infos des SCV >>